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The Voice of


KEVIN 
KRENNHUBER

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Termine und bevorstehende Projekte

9. Krimmler Theaterwanderung 21. - 29.6.2024

Theaterwanderung auf den Spuren des jüdischen Exodus von 1947
Auch am 22., 23., 28. und 29. Juni 2024


Weitere Informationen
Bitte ca. 8:30 die Voucher im Tourismusbüro abholen, wir müssen pünktlich um 8:45 beginnen.
Taxitransfer retour bei Schlechtwettervariante 15:30, bei Schönwetter und Wanderung bis zur Windbachalm um 17 Uhr

 

Reservierung - wegen der Taxitrensfers unbedingt erforderlich!
Tourismusverband Krimml: Tel. 0043 6564 7239 0 / info@krimml.at

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CMFA Awardverleihung Linz 2.5.2024

Ich darf heuer die Verleihung des CMFA Awards moderieren und freue mich schon  sehr auf die vielen fantastischen Projekte und PreisträgerInnen. Beginn ab 18.00, Ort OÖ. Kulturquartier

https://cfma.at/

Lockvogel küsst Tontaube

Im Frühjahr 2025 werden wir (meine lieben KollegInnen Manuela Seidl, Olivier Lendl und Ronald Rudoll) die beliebte Komödie von Ronald Rudoll in verschiedenen Theatern in NÖ, der Steiermark und OÖ inszenieren. Premiere: 7.5.2025 , Ort: Theaterforum Schwechat

Karten: https://www.forumschwechat.com/

Bio
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Meist ist es in Kindertagen noch völlig offen, was einmal aus einem werden wird. Bei mir hingegen hätte man es  schon damals wissen können. Der kleine Kevin hat nämlich immer und allen vorgelesen. Wenn sich die Gelegenheit ergab und wenn nicht, dann auch. In der Schule, vor Eltern und Großeltern und wenn keiner da war, der zuhören wollte, dann für sich alleine. Aus heutiger Sicht war schon damals klar: der Bub wird mal Sprecher.
 
Der Weg dorthin jedoch war - wie so oft im Leben - nicht unbedingt der direkte , das Thema "Sprache" leuchte jedoch schon von Beginn an als Fixstern an meinem Horizont.
 
Nach der Matura am Stiftsgymnasium Kremsmünster wurde ich zuerst Kameramann beim TV, danach Moderator beim Radio. 2011 schloß ich das Studium der Allgemeinen Sprachwissenschaft in Wien ab. Es folgte eine mehrjährige Schauspielausbildung und schließlich 2017 die Paritätische Bühnenreife.

Schon während meiner Zeit beim Radio wollten mich immer wieder Menschen sprechen hören. Und sie bezahlten sogar dafür! Vor mehr als zehn Jahren habe ich daher das Sprechen zu meinem Beruf gemacht. Die Gelegenheiten zum Vorlesen werden seitdem immer zahlreicher - zur Freude des kleinen Kevin.

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Ich spreche ...

*Werbung
für TV, Kino, Radio
*TV-Dokumentationen
*Reportagen
*Akzente
*Trickstimmen
*E-Learning 
*Imagefilme
*Hörbuch
*Station Voice...

 

Aufgrund meiner Kenntnisse in Latein und Altgriechisch werde ich oft für medizinische und wissenschaftliche Texte engagiert:

*Medizinische Fachfilm
*Medizinfilm
*Lehrfilm Medizin
*Pharmavideo

Homestudio mit Top-Equipment:

*Neumann U87Ai
*Universal Audio 610 Solo
*Motu M2/ Audient ID4
*Beyerdynamics DT 770 Pro

Tele-Regie möglich per Skype oder Session Link

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Referenzen:
ORF, Servus TV, Verbund AG, Wiener Wohnen, Regionalmedien, Greenpeace, Red Bull Ring, McDonalds, Nestle, Hilti, Steyr Arms, Wifi, Wilkinson, Whiskas, Intersport, Daikin, Nuki, Durchblicker, Austrotherm, Rohrmax, Fohrenburger, Dr. Böhm, Frauenthal, Manscaped, Kellner&Kunz, Salitos Tequila, Coinpanion, Kreisel Electric, Rentation, DMax, Messe Wels, Neuroth,...

Demos:

SCHAUSPIELER

Ich spiele ...

... Theater:
 

... Film und TV:

Aktuelle Fotos und Reels sowie eine Übersicht meiner aktuellen Projekte finden Sie auf folgenden Plattformen:

Kontak

Kontakt:

+43 (0) 650 3660 363

Direkte Anfrage

Vielen Dank! Kevin wird sich in Kürze bei Ihnen melden.
VOICE AGB

VOICE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Verein für Leistungsschutz der Sprecher und Darsteller

  1. 1)  Die jeweils vereinbarten Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung werden erst mit Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars erworben.

  2. 2)  Alle Honorare verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich allfälliger Gebühren, weiterer Steuern und vereinbarter Auslagen. Der Sprecher behält sich das Recht vor, Honorare von Zeit zu Zeit anzupassen.

  3. 3)  Gelegte Rechnungen sind sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15. Tag Verzugszinsen von 1% per Monat fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Sprecher nicht verpflichtet, die eigene Leistung zu erbringen, solange der Verzug andauert sowie dazu berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesbezüglich sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie durch anwaltliche Vertretung entstehende Kosten zu ersetzen.

  4. 4)  Auch die Terminvereinbarung mit dem Aufnahmestudio gilt als Auftrag des Auftraggebers.

  5. 5)  Bei Absage innerhalb von 24 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Aufnahmetermin wird ein Ausfallhonorar nach dem gültigen Tarif verrechnet.

  6. 6)  Die Sprecherleistung gilt als erbracht und ist voll zu honorieren, wenn die vereinbarte Aufnahmezeit verstrichen ist oder die beauftragte Aufnahme im Studio abgenommen wurde.

  7. 7)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zustimmung des Sprechers einzuholen, falls er die Absicht hat, die Sprecherleistung (in ihrer ursprünglichen oder in einer veränderten Form) in einem anderen als dem vereinbarten Medium zu verwenden oder nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsfrist wieder- oder weiter zu verwenden.

  8. 8)  Wird eine Sprecherleistung

    1. nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums

    2. in einer (gänzlich oder teilweise) modifizierten Form (neu zusammengestellt)

    3. in anderen als in der Rechnung genannten Medien oder Ländern weiter verwertet, ist der Sprecher vom Auftraggeber unverzüglich aus Eigenem zu verständigen.

    In diesem Fall wird erneut ein Honorar für die Verwendung bzw. Verwertung der Sprecherleistung durch den Auftraggeber fällig. Der Sprecher ist berechtigt, ein Honorar gemäß dem jeweils zum Zeitpunkt der Weiterverwertung gültigen Tarif in Rechnung zu stellen, der Auftraggeber ist unverzüglich zur Begleichung verpflichtet.

  9. 9)  Bei Werbespots ist das Recht auf Verwendung bzw. Verwertung der Sprecherleistung auf ein Jahr - gerechnet ab Erstausstrahlungsdatum - begrenzt. Die Rechte werden ausschließlich für das in der Rechnung genannte Medium und Land, sowie für die vereinbarte Version in Bild und Ton erworben. Die Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung bei Werbespots gelten, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich für sämtliche Sendeanstalten des jeweiligen Landes.

  10. 10)  Bei Sprecherleistungen, die nicht dem Werbezweck dienen, ist die Namensnennung des Sprechers wie folgt durchzuführen:

    1. bei Bild- und Schallträgern im Vor- oder Nachspann, bzw. in der An- oder Absage.

    2. bei Vervielfältigung zum öffentlichen Verkauf auch auf der Umhüllung (Cover) des Medienträgers.

  11. 11)  Für den Fall des Verstoßes des Auftraggebers gegen einen Vertragspunkt wird eine Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Rechnungsbetrages vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesbezüglich sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie durch anwaltliche Vertretung entstehende Kosten zu ersetzen.

  1. 12)  Ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, ist in Bezug auf alle Sprecherleistungen, inklusive Werbespots (gänzlich oder teilweise),

    1. deren Verwendung, Verwertung und Nutzung im Zusammenhang mit Systemen der künstlichen Intelligenz (KI), unabhängig von der eingesetzten Technologie, insbesondere aber nicht beschränkt auf Trainingszwecke, Synthetisierung von Stimmen oder künstliche Erstellung neuer Stimmen; sowie

    2. deren Weitergabe und Übertragung, entgeltlich oder unentgeltlich, unabhängig von dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, an Dritte.

  2. 13)  Zahlbar und klagbar in Wien.

  3. 14)  Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter kommen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Sprecher zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber dem Vertragsabschluss seine eigenen Geschäftsbedingungen zu Grunde legt, selbst wenn der Sprecher diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.

  4. 15)  Die aktuelle Version dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ist auf der Website des Sprechers verfügbar. Änderungen und Ergänzungen inklusive dieser Bestimmung können von vom Sprecher jederzeit vorgenommen werden und treten wie folgt in Kraft:

    1. wenn kein bestimmtes Inkrafttretensdatum angegeben wird, zum früheren der beiden Zeitpunkte:

      1. der Auftraggeber akzeptiert die geänderten Bedingungen ausdrücklich oder

      2. zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (zB durch Zusendung einer Kopie an den Auftraggeber per E-Mail), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) widerspricht.

    2. wenn ein bestimmtes Inkrafttretensdatum (nach dem Veröffentlichungsdatum) angegeben wird, zum späteren der beiden Zeitpunkte:

      1. zum angegebenen Inkrafttretensdatum und

      2. des früheren Zeitpunkts: (aa) der Auftraggeber akzeptiert die geänderten Bedingungen ausdrücklich oder (bb) zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (zB durch Zusendung einer Kopie an den Benutzer per E-Mail), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) widerspricht.

    Der Sprecher wird im Änderungsangebot den Auftraggeber darauf hinweisen, dass sein Schweigen durch Unterlassung eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs innerhalb der in den Ziffern 15) a. und b. genannten Frist als Zustimmung zu den Änderungen gilt.

IMPRESSUM:
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
Kevin Krennhuber
Kerngasse 34
123 Wien, Österreich
Unternehmensgegenstand:
Dienstleistung Sprecher für Tonaufnahmen / Darstellung vor der Kamera
UID-Nummer: ATU64788812
Tel.: +43650/3660363
E-Mail: kevin.krennhuber@gmail.com
Mitglied bei: Sprecherverband VOICE
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Wien
Berufsbezeichnung: Sprecher / Schauspieler
Verleihungsstaat: Österreich
EU-StreitschlichtungGemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=121094199 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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